( ASVG § 255 Abs 1, SoSi-YU ) Ohne Gleichstellungsübereinkommen mit einem SoSi-Vertragsstaat ist die Verweisbarkeit eines im Vertragsstaat einer Invaliditätspension beziehenden Versicherten in Österreich selbständig zu prüfen.
OGH 10 Ob S 107/97a v. 15.04.1997