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Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung der BauV

ArbeitnehmerschutzARD 5724/8/2006 Heft 5724 v. 7.11.2006

§ 1, § 155 BauV, § 5 VStG - Für die Einhaltung der Bauarbeiterschutzverordnung ist der Arbeitgeber und nicht ein mit ihm nicht identer Bauführer nach den baurechtlichen Vorschriften verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich (vgl VwGH 23. 11. 2001, 2000/02/0022, ARD 5297/8/2002). VwGH 11. 8. 2006, 2005/02/0224. (Beschwerde abgewiesen)

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