§ 130 Abs 1 Z 26 ASchG, § 1302 ABGB - Eine vor Begehung der strafbaren Handlung (hier: Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer zum Ersatz der über den Arbeitgeber verhängten Strafe verpflichtet, ist sittenwidrig und somit unzulässig.
OLG Wien 25. 7. 2006, 7 Ra 98/06t