(Bergmann, GES 2012/2, S. 97)
Realteilungen von PersGes würden aus ertragsteuerlicher Sicht dann als "verunglückt" anzusehen sein, wenn sie anstatt der vom UmgrStG grundsätzlich vorgesehenen Buchwertfortführung nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu einer Gewinnrealisierung führten, wobei ein Verunglücken außerhalb und innerhalb des Anwendungsbereichs des UmgrStG möglich sei.