(AVG § 10) Die Vertretung von Klienten in Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist Wirtschaftstreuhändern ebenso entzogen wie die Vertretung in Konzessionsverfahren und Sozialversicherungsangelegenheiten.
VwGH 93/11/0092 v. 30.01.1996