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Vertreterhaftung bei Übertragung abgabenrechtlicher Pflichten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5407/12/2003 Heft 5407 v. 3.6.2003

§ 9, § 80 BAO - Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann.

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