( § 914, § 884 ABGB ) Ist vertraglich das Wirksamwerden einer Erklärung zwar an das Erfordernis des „Einschreibens“ der schriftlichen Erklärung (hier: Inanspruchnahme einer Bankgarantie) gebunden, kann die Erklärung aber auch wirksam werden, wenn sie dem Erklärungsempfänger tatsächlich zugegangen ist.
OGH 12.01.2000, 9 Ob 319/99y