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Verteilungszeitraum

RechtsprechungMRGwobl 2007/110wobl 2007, 284 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 18, § 18a MRG:

Es obliegt dem billigen Ermessen des Gerichts, den Beginn oder die Dauer des Verteilungszeitraumes festzusetzen. Zwingend muss der Verteilungszeitraum aber an den Verrechnungszeitraum anschließen.

Jene Beträge, die nicht als Mietzinsschuldigkeiten - weil ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage - für die betreffenden Zeiträume geleistet wurden, sind aus der Hauptmietzinsabrechnung zu entfernen.

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