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Verteidigungrechte

Strafverteidigung – Grundsätze, Verteidigungsrechte, VerwertungsverbotePetra VeltenJSt 2016, 9 Heft Festausgabe v. 1.6.2016

1. Einleitung

Ich freue mich, dass ich eingeladen bin, hier zu Ehren von Kollegen Richard Soyer zu reden und darf ihm als erstes ganz herzlich zu seinem 60. Geburtstag gratulieren. Wer Richard kennt, weiß, was ihn auszeichnet: Er ist ein kluger, zäher, geduldiger, widerborstiger, nachdenklicher und innovativer Denker und Kämpfer. Jeder der hier Anwesenden weiß, was die StrafverteigerInnenvereinigungen ihm verdanken und welch unermüdlicher Streiter für Verteidigungsrechte er seit über 30 Jahren ist. Ich darf Sie hier noch einmal an die Forderungen erinnern, die Richard erhoben hat.11 Soyer, Anwesenheitsrechte, AnwBl 2007, 21; Soyer, Anwesenheits- und Mitwirkungsrechte des Verteidigers in einem neuen Vorverfahren, in Schuppich/Soyer (Hrsg), Vorverfahren und Verteidigungsrechte (2002) 63 ff; ders ÖJZ 2005,32; ders Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung, in Pilgermair (Hrsg), Staatsanwaltschaft im 21. Jahrhundert (2001) 267; ders Ermittlungsrecht und Ausschließung des Verteidigers, AnwBl 1991, 721; Soyer/Schumann, Grundsätze der Strafverteidigung, in FS Fuchs (2014) 539 ff; Ainedter/Moringer/Rech/Ruhri/Soyer, Grundsätze der Strafverteidigung, AnwBl 2007, 183.

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