( VersStG § 3 ) Ein als Prämienrabatt bezeichneter Revisionsnachlass für bereits geleistete Feuerversicherungsprämien vermindert die Bemessungsgrundlage und somit die Abgabenvorschreibung der Versicherungssteuer nicht. VwGH 97/17/0311 v. 25.01.1999. (Beschwerde abgewiesen)