Im Steuerreformgesetz 2000 ist nunmehr die Rentenbesteuerung neu gefasst (siehe ARD 5032/3/99). Zu dieser Neuregelung wie auch zu den anderen Bereichen des Steuerreformgesetzes 2000 sind mehrere umfassende Erlässe geplant. Der ursprünglich aus Anlass des Erkenntnisses des VwGH 98/14/0045 v. 26. 1. 1999 = ARD 5009/18/99 angekündigte gesonderte Rentenerlass wird daher nicht ergehen.