( BAO § 217, KO § 58 Z 1 ) Säumniszuschläge können auch nach Konkurseröffnung eingehoben werden.
VwGH 94/13/0067 v. 28.04.1999
Entstehung Säumniszuschlag
( BAO § 217, KO § 58 Z 1 ) Säumniszuschläge können auch nach Konkurseröffnung eingehoben werden.
VwGH 94/13/0067 v. 28.04.1999
Entstehung Säumniszuschlag