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Verschmelzung und Versicherungsvertrag

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2001/45RWZ 2001, 130 Heft 5 v. 20.5.2001

Bei der Verschmelzung ist die übernehmende Gesellschaft zwar nicht zur Kündigung des (Sach-)Versicherungsvertrags gemäß § 70 VersVG (wie bei Veräußerung der versicherten Sache im Wege der Einzelrechtsnachfolge), aber zur Anpassung oder Beendigung des Versicherungsvertrags der übertragenden Gesellschaft im Fall von Doppelversicherung analog § 60 VersVG berechtigt.

OGH 28.02.2001, 7 Ob 24/01g

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