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Verschlechterung eines Betriebspensionssystems durch Betriebsvereinbarung

ARD 5270/13/2001 Heft 5270 v. 14.12.2001

(§ 97 Abs 1 Z 18 ArbVG) Die Festsetzung einer einmaligen Pensionsbarabfindung, die die durch Betriebsvereinbarung festgelegte Pensionszahlung um ca. 75% reduziert, ist rechtswirksam, wenn sie vor dem Hintergrund der insolvenzgefährdeten Situation des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit bei der Bemessung sowie in Anbetracht eines bloß 2-jährigen Zeitraums eines geschützten Vertrauens auf einen Rechtsanspruch wirtschaftlich angemessen ist.

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