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§ 96 Abs 1 Z 4 ArbVG

ARD 5270/14/2001 Heft 5270 v. 14.12.2001

(§ 96 Abs 1 Z 4 ArbVG) Eine Leistungsprämie, bei der allein die in einem Beurteilungszeitraum von 3 Monaten erbrachte Leistung die Höhe der Vergütung in den folgenden 12 Monaten bestimmt, ist kein vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt, dessen rechtswirksame Einführung durch den Arbeitgeber bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Bundesarbeitsgericht/BRD 15.05.2001, 1 ABR 39/00. (Betriebs-Berater 2001/2320, Heft 45)

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