( AuslBG § 28b Abs 2 ) Die zwingende Verknüpfung der vergaberechtlichen Konsequenz des Ausscheidens im Zuschlagsverfahren mit Bestrafungen des verantwortlichen Beauftragten nach dem AuslBG ist verfassungswidrig.
VfGH G-462/97 v. 24.06.1998
( AuslBG § 28b Abs 2 ) Die zwingende Verknüpfung der vergaberechtlichen Konsequenz des Ausscheidens im Zuschlagsverfahren mit Bestrafungen des verantwortlichen Beauftragten nach dem AuslBG ist verfassungswidrig.
VfGH G-462/97 v. 24.06.1998