Im Folgenden wird der - in der Praxis bedeutenden - Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Verrechnungspreisgestaltungen, die steuerlich nicht anerkannt werden, auch finanzstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Diese Problematik wird unter anderem auch Thema eines Seminars2)des in Wien vom 5. bis 10. 9. 2004 stattfindenden IFA-Kongresses sein.