Gliederung Teil 1:
Finanzierungsförderungen und Investitionszuschüsse sind in Handels- und Steuerbilanz abzubilden. Die damit verbundenen Fragen werden durch die Rückbesinnung auf den gesetzlich vorgegebenen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten und das damit eng verbundene Realisationsprinzip systematisch-konsistent gelöst.