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Verlustrücktrag iSd KonStG 2020 - vorzeitige Geltendmachung im Rahmen der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Steuerrecht aktuellKatharina Geweßler, MSc (WU), BSc (WU), LLB (WU), StB/Franziska Uedl, MSc (WU)ÖStZ 2020/698ÖStZ 2020, 537 Heft 20 v. 21.10.2020

Die COVID-19-Krise führte zu zahlreichen Reaktionen im Ertragsteuerrecht. Der durch das Konjunkturstärkungsgesetz 202011KonStG 2020 BGBl I 2020/96. temporär eingeführte Verlustrücktrag soll dabei österreichische Unternehmen durch eine Liquiditätsstärkung entlasten.22 ErlRV 287 BlgNR 27. GP 1. In den eingeführten Bestimmungen findet sich eine Verordnungsermächtigung des BMF. Auf Basis dieser wurde mit 17. 9. 2020 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 (COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung)33 BGBl II 2020/405. im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Darin wurde zur Beschleunigung der Entlastung die Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage zur frühzeitigen Berücksichtigung des Verlustvortrags ab 21. 9. 2020 vorgesehen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Verordnung und sich daraus ergebende Problemstellungen.44Die Autorinnen danken Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler herzlich für die kritische Durchsicht und wertvollen Anregungen zum Beitrag.

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