( § 2 Abs 2 EStG, Art 1, Art 4 DBA-BRD ) Das DBA-Deutschland stellt einerseits sicher, dass ein in Deutschland erwirtschafteter Verlust im Jahr seines Entstehens im Wohnsitzstaat Österreich im Rahmen der Ermittlung des Einkommens gemäß § 2 Abs 2 EStG und damit bei der Berechnung der österreichischen Einkommensteuer berücksichtigt wird, und gewährleistet anderseits, dass eine Wettbewerbsverzerrung durch eine doppelte Verlustverwertung unterbleibt.