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Verlängerung des Investitionsprämiengesetzes

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6982/2/2026 Heft 6982 v. 21.1.2026

Das Gesetz wurde im Sommer 2020 beschlossen, um für Unternehmen Anreize für Investitionen zu schaffen und damit der zurückhaltenden Investitionsneigung in der Coronazeit entgegenzuwirken. Vorgesehen war bisher ein Auslaufen des Gesetzes mit Ende 2025. Da jedoch die Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende des Jahres 2029 andauern kann - als Grund werden einerseits Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität einhergehen, und andererseits die Prüfung der Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest 3 Jahren genannt -, wurde das Investitionsprämiengesetz nun mit BGBl I 2025/108 bis 31. 12. 2029 verlängert.

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