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Verlängerung des Beobachtungszeitraumes für Werkstudenteneigenschaft

SozialversicherungARD 4880/14/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( AlVG § 12 Abs 4 ) Der für die Ausnahmeregelung des Arbeitslosengeldanspruch s von Studenten vorgesehene Beobachtungszeitraum für die Parallelität von Studium und arbeitslosenversicherungspflichtig er Beschäftigung kann in Einzelfällen auch verlängert werden.

VwGH 96/08/0157 (früher: 95/08/0087) v. 14.01.1997

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