( AlVG § 10 Abs 1 ) Besitzt ein Arbeitsloser jene Fähigkeiten, die ihm durch die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung vermittelt werden sollen, ist die Zuweisung des Arbeitslosen zu dieser Wiedereinstellungsmaßnahme auch dann unzulässig, wenn der Arbeitslose diese Fähigkeiten zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes nicht einsetzt.
VwGH 95/08/0339 v. 06.05.1997