( ASVG § 133 Abs 2 ) Auch wenn ein Medikament billiger durch vom praktischen Arzt selbstgemischte Infusionen verabreicht werden könnte, ist eine Kostenersatzpflicht für das teurere (fertige) gleichartige Präparat auch dann nicht ausgeschlossen, wenn es nicht im Heilmittelverzeichnis aufscheint.
OGH 10 Ob S 2450/96h v. 22.05.1997