VwGH 22. 2. 2013, 2011/02/0215
§ 130 ASchG, § 31, § 42 VStG - Für eine die Verfolgungsverjährung ausschließende Verfolgungshandlung im Bereich der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften reicht es aus, dass sich in der Aufforderung zur Rechtfertigung neben dem Hinweis auf eine bestimmte Baustelle auch ein konkreter Hinweis auf jenes Unternehmen findet, das auf dieser Baustelle als Arbeitgeberin tätig war.