( § 27 Abs 1 Z 3 GSVG ) Die Differenzierung der Beitragssätze zwischen neuen Selbständigen und anderen Gewerbetreibenden widerspricht dem Gleichheitssatz. § 27 Abs 1 Z 3 GSVG wird daher als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH 26. 6. 2000, G 7-9/00
( § 27 Abs 1 Z 3 GSVG ) Die Differenzierung der Beitragssätze zwischen neuen Selbständigen und anderen Gewerbetreibenden widerspricht dem Gleichheitssatz. § 27 Abs 1 Z 3 GSVG wird daher als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH 26. 6. 2000, G 7-9/00