Mit Erk v 6. 12. 1983, B 344/82 (siehe Judikaturteil S 62) hat sich der VfGH mit der Frage befaßt, ob ein anläßlich des Überganges von einem Betriebsvermögensvergleich auf eine Einnahmenüberschußrechnung entstandener Übergangsverlust vortragsfähig ist.