Ein Beschwerdeführer ist in seinem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Stattgabe des Antrags des Antragstellers auf Nichtigerklärung des Unterlassens des Widerrufs der Ausschreibung im Vergabeverfahren betreffend Konzeption, Planung und Aufbau eines chipkartenbasierten EDV-Systems infolge Unzulässigkeit dieses Antrags verletzt.