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Verfassungsgerichtshof

RechtsprechungMarcus EsslRPA 2001, 153 Heft 3 v. 1.12.2001

Es zählt zum Kernbestand des Verfassungsrechts, sicherzustellen, dass der einfache Verfassungsgesetzgeber die Maßgeblichkeit der Verfassung für einen bestimmten Teilbereich der Rechtsordnung nicht beseitigen können soll.

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