vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Oberster Gerichtshof

RechtsprechungRalf D. PockRPA 2001, 148 Heft 3 v. 1.12.2001

Prozessuale Voraussetzung für die Zulässigkeit der klagsweisen Geltendmachung „jedes Schadenersatzanspruches“ ist nach § 125 Abs 2 BVergG, dass zuvor eine Feststellung des BVA nach § 113 Abs 3 BVergG erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte