Ein bereits laufender Geschäftsbetrieb ist keine Voraussetzung für die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte für eine Schlüsselarbeitskraft.
Der Umstand allein, dass zunächst noch keine Gewinne erwirtschaftet werden, lässt nicht den Schluss zu, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden.