( § 4 Abs 1 EStG , § 8 Abs 2 KStG , § 93 EStG ) Erwirbt eine GmbH eine Eigentumswohnung und vermietet sie diese an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, handelt es sich bei der Wohnung dann um kein Betriebsvermögen, wenn die Gesellschaft eine Wohnung derselben Art, Größe und Lage einem fremden Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stellen würde. Die Überlassung der Wohnung stellt in diesem Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer und bei diesem kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte in Höhe der Differenz zwischen dem fremdüblichen und dem tatsächlich bezahlten Mietzins dar.