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Verbraucherbegriff.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7672Jus-Extra OGH-Z 2026, 7 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 617 Abs 8 ZPO

Der Verbraucherbegriff richtet sich nach dem KSchG. Das gilt auch, wenn es sich um eine im Ausland wohnhafte oder ansässige Schiedsvertragspartei handelt.

OGH, 12.01.2026, 18 ONc 3/25y

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