EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/074StInfo 2006, 102 Heft 7 v. 25.4.2006
Bei der Bilanzierung eines nach Konkurseröffnung fortgeführten Betriebs ist dem Entlohnungsanspruch des Masseverwalters durch eine entsprechende Passivpost Rechnung zu tragen.
VwGH 16.02.2006, 2005/14/0033