§ 9 Abs 1 Z 3 EStG, § 82 KO - Bei der Bilanzierung eines nach Konkurseröffnung fortgeführten Betriebs ist dem Entlohnungsanspruch des Masseverwalters durch eine entsprechende Passivpost Rechnung zu tragen.
VwGH 16.02.2006, 2005/14/0033
§ 9 Abs 1 Z 3 EStG, § 82 KO - Bei der Bilanzierung eines nach Konkurseröffnung fortgeführten Betriebs ist dem Entlohnungsanspruch des Masseverwalters durch eine entsprechende Passivpost Rechnung zu tragen.
VwGH 16.02.2006, 2005/14/0033