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Erweiterung der e-card zur Bürgerkarte

Zusatz-InfoARD 5676/6/2006 Heft 5676 v. 20.4.2006

Bürgerkarte

Das Konzept „Bürgerkarte“ soll eine eindeutige Authentifizierung für E-Government Anwendungen bringen, unter Einbeziehung der (sicheren) digitalen Signatur, ohne dass dabei die Aktivitäten des Einzelnen miteinander verknüpft werden können.

Das österreichische E-Government-Gesetz sieht dafür Stammzahlen vor, die von Meldedaten oder bei juristischen Personen von Informationen in anderen Verzeichnissen abgeleitet und auf einer Smart Card gespeichert werden. Anwendungen, die die Bürgerkarten als Authentifizierung des Bürgers nutzen, dürfen diese Stammzahlen aber nicht direkt verarbeiten, sondern müssen eine kryptographische Ableitung dieser Stammzahl und ihrer eigenen Kennung (oder Stammzahl) errechnen, die sie einer Person zuordnen können. Die Stammzahlen von natürlichen Personen genießen dabei höheren Schutz als die von juristischen Personen.

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