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Veräußerung von Dividendenscheinen

SteuerrechtUniv.-Doz. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael TumpelRdW 2006/242RdW 2006, 251 Heft 4 v. 18.4.2006

Die Veräußerung von Dividendenscheinen ohne die zugehörigen Aktien führt zu Kapitaleinkünften nach § 27 Abs 2 Z 3 EStG. Die Bestimmung wirft allerdings einige strittige Fragen auf, die der Beitrag beantworten soll.

1. Charakter und Abgrenzung der Bestimmung

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 27 Abs 2 Z 3 EStG auch „Einkünfte aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und sonstigen Ansprüchen, wenn die dazugehörigen Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden“. § 27 Abs 2 Z 3 EStG erfasst daher die Veräußerung von Dividenden- oder Zinsscheinen1)1)Die von § 27 Abs 2 Z 3 EStG miterfassten sonstigen (vergleichbaren) Ansprüche werden hier - vereinfacht - nicht ausdrücklich erwähnt. ohne die dazugehörenden Wertpapiere2)2)Vgl Kirchmayr, in Doralt 8, § 27 Tz 159 ff.. Der rechtliche Charakter der Bestimmung ist aber strittig: Unklar ist, ob § 27 Abs 2 Z 3 EStG konstitutive oder deklarative Bedeutung hat und in welchem Verhältnis die Bestimmung zum

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