Das ElWG beinhaltet eine Fülle verbraucherrechtlicher Vorgaben. Es knüpft dabei an das ElWOG 2010 an, das im Laufe der vergangenen Jahre - oftmals anlassbezogen - um konsumentenschutzrelevante Bestimmungen ergänzt wurde. Bewährtes wurde nun übernommen, wie etwa das Recht auf Ratenzahlung oder eine monatliche Abrechnung. Manches wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst, wie zB das Recht auf Grundversorgung oder das umstrittene Preisänderungsrecht. Gänzlich neu sind ua der gestützte Preis für begünstigte Haushalte (Sozialtarif) und die elektronische Kommunikation als Standard. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen und auch sozialen Bedeutung der Stromversorgung kann davon ausgegangen werden, dass die teils lebhaften Debatten um die Verbraucherrechte trotz (oder gerade wegen!) dieser Neuregelungen weitergeführt werden. Die folgende Darstellung, mit ersten Einordnungen und Hinweisen auf potenzielle Konfliktthemen, wird somit nicht die letzte ihrer Art sein.

