§ 5a Abs 1, § 15a Abs 1 VersVG; § 6 Abs 2 Z 3 und Abs 3, § 28 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB
Knüpft der VR die Gewährung einer Gutschrift bei Schadenfreiheit während des Kalenderjahrs (hier: "Schadenfreibonus" von bis zu 10 % der Prämien) im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms an die Zustimmung des VN zur elektronischen Kommunikation, verstößt dies gegen den Grundsatz der Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel gem § 5a Abs 1 VersVG.

