Das neue Jahr bringt eine substantielle Reform des Verbraucherkreditrechts: Mit Verspätung wurde das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 in Begutachtung geschickt, das neue VKrG 2026 setzt die vollharmonisierende RL (EU) 2023/2225 um und wird ab 20.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

