Art 5 Abs 1 lit a, Art 8 Abs 1 lit a FluggastrechteVO
Der Preis des Flugscheins, den ein Luftfahrtunternehmen im Fall einer Flugannullierung zu erstatten hat, enthält auch die Provision eines Vermittlers, ohne dass es erforderlich wäre, dass das Luftfahrtunternehmen die genaue Höhe dieser Provision kennt.

