Art 3 Z 6 PauschalreiseRL 2015/2302 ; § 2 Abs 6 PRG
Der Begriff des Reisenden iSd Art 3 Z 6 PauschalreiseRL (§ 2 Abs 6 PRG) ist nicht auf natürliche Personen beschränkt, sondern umfasst auch juristische Personen, die den Pauschalreisevertrag im eigenen Namen, aber für Rechnung ihrer Mitglieder abschließen (hier: gemeinnütziger Verein zur Unterstützung autistischer Personen aus einkommensschwachen Familien).

