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Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2026/12VbR 2026, 26 - 27 Heft 1 v. 25.3.2026

§ 1170 ABGB; § 933a ABGB

Dem Werkbesteller steht die Zurückbehaltung des Werklohns wegen Mängeln nach § 1170 ABGB auch bei einer auf Schadenersatz nach § 933a ABGB gestützten Verbesserung zu; dies gilt auch, wenn der gewährleistungsrechtliche Verbesserungsanspruch bereits verfristet ist.

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