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Intransparente Kreditbearbeitungsgebühr im Individualprozess

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/73VbR 2025, 129 - 130 Heft 4 v. 22.1.2026

§ 6 Abs 3 KSchG; §§ 877, 1431, 1480 ABGB; Art 4 Klausel-RL 93/13/EWG

Ist dem Kreditnehmer eine Abgrenzung des Bearbeitungsentgelts (hier: € 12.150,-) zu den weiters vereinbarten Kosten (hier: "Entgelt für Liegenschaftsbesichtigung und -bewertung", "Entgelt für Grundbuchsüberprüfung" und "Entgelt für Abwicklung über Treuhänder") nicht möglich, liegt Intransparenz gem § 6 Abs 3 KSchG vor.

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