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Krankenversicherung: diskriminierender Risikoausschluss für "Geschlechtsumwandlungen"

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/52VbR 2025, 95 - 96 Heft 3 v. 16.10.2025

§§ 1c, 15a, 178b VersVG; §§ 31, 32 GlBG; Art 8 EMRK; § 28 KSchG

§ 1c VersVG ist unter Beachtung unionsrechtlicher und grundrechtlicher Vorgaben (analog) auf transgender und intersexuelle Personen anzuwenden. Der generelle Ausschluss des Versicherungsschutzes für "Geschlechtsumwandlungen" verstößt gegen § 1c VersVG iVm § 32 Abs 2 GlBG.

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