vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Girokonto: Zinsdisparität Soll- und Habenzinsen zulässig

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/50VbR 2025, 91 - 92 Heft 3 v. 16.10.2025

§ 879 Abs 3 ABGB; § 355 Abs 4 UGB; § 2 Z 25 VZKG; § 18 VKrG; § 28 KSchG

Bei Girokonten sind unterschiedliche Soll- und Habenzinssätze sachlich gerechtfertigt. Eine Klausel, wonach für Girokonten ein fixer Habenzinssatz von 0 % und ein an den 3-Monats-Euribor gebundener variabler Sollzinssatz zuzüglich eines Aufschlags von 9 % gelten, unterliegt der Inhaltskontrolle, ist aber nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!