In der jüngst zum "Dieselskandal" ergangenen Entscheidung in der Rs C-666/23, , hat der EuGH ua klargestellt, dass sich der Hersteller eines betroffenen Fahrzeugs gegenüber dem Käufer nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum bezüglich der Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung berufen kann, weil die Behörde eine EG-Typgenehmigung erteilt hat oder die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung hypothetisch bejaht hätte. Der Beitrag bespricht die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Judikatur.

