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"Servicegebühr" bei Essenslieferservice

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/29VbR 2025, 60 Heft 2 v. 23.7.2025

§§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG

Bei der in den AGB betraglich nicht bestimmten, während des Online-Bestellvorgangs mit Euro 0,25 angezeigten Servicegebühr eines Essenslieferservice "für die erbrachten Dienstleistungen" handelt es sich um das iSd § 879 Abs 3 ABGB kontrollfreie Entgelt für die Hauptleistung der Plattform, ie die Vermittlung des Vertrags. Die Klausel verstößt auch nicht gegen § 864a ABGB und § 6 Abs 3 KSchG.

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