Eine aktuelle Entscheidung des 10. Senats wirft Fragen in Hinblick auf die Haftung von Vermietern für deren Rechtsvorgänger auf. Der folgende Beitrag widmet sich dem Verhältnis von gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Vertragsübernahme. In der Folge wird auf die Beurteilung der verfahrensgegenständlichen Betriebskostenklausel und der Wertsicherungsklausel im Individualverfahren eingegangen.

