Die verbraucherrechtliche Gesetzgebung des vergangenen Jahrs stand ganz im Zeichen der EU-Digitalstrategie. Seit dem 17. 2. 2024 ist der Digital Services Act (DSA) vollständig anwendbar. Er sorgt für eine unionsweite Harmonisierung des Rechtsrahmens für digitale Diensteanbieter und soll ein sichereres Online-Umfeld schaffen.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

